Der genaue Funktionsmechanismus des Carbon Border Adjustment Mechanismus (CBAM) wurde lange Zeit ausgearbeitet und diskutiert. Es gab jedoch einige allgemeine Prinzipien und Überlegungen, wie der Mechanismus konkret funktionieren könnte.
Mit der Verordnung (EU) 2023/956 ist das neue CO2-Grenzausgleichssystem (englisch: Carbon Border Adjustment Mechanism / CBAM) zum 17.05.2023 in Kraft getreten. Erste Meldepflichten für CO2-intensive Importe in die EU gelten bereits ab 01.10.2023.
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