Windflächenbedarfsgesetz (WindBG)

Die Gemeindeöffnungsklausel ist eine Regelung im Windflächenbedarfsgesetz (WindBG), die am 14. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Sie ermöglicht es Gemeinden, zusätzliche Flächen für die Windenergie auszuweisen, auch wenn diese nicht in den von den Ländern ausgewiesenen Windenergiegebieten liegen.

Ziele des Gesetzes:

  • Verbindliche Flächenziele: Das Gesetz legt verbindliche Flächenziele für die Windenergie an Land fest. Bis zum Ende des Jahres 2026 müssen 2,2 Prozent der Bundesfläche für Windenergie ausgewiesen sein. Bis zum Ende des Jahres 2030 muss dieser Anteil auf 4,4 Prozent steigen.
  • Beschleunigung der Genehmigungsverfahren: Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen. Dazu gehört die Einführung eines einheitlichen Genehmigungsverfahrens und die Verkürzung der Fristen für die Umweltverträglichkeitsprüfung.
  • Stärkung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: Das Gesetz stärkt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen. Dazu gehört die Einführung eines frühzeitigen Beteiligungsverfahrens und die Möglichkeit, gegen Genehmigungen für Windenergieanlagen Widerspruch einzulegen.

Wichtige Inhalte des Gesetzes:

  • Flächenbeitragswerte: Für jedes Bundesland wird ein Flächenbeitragswert festgelegt, der den Anteil der Landesfläche beschreibt, der für Windenergie ausgewiesen werden muss.
  • Windenergiegebiete: Die Länder müssen Gebiete ausweisen, in denen die Windenergie vorrangig entwickelt werden soll.
  • Verfahrenserleichterungen: In Windenergiegebieten gelten erleichterte Genehmigungsbedingungen für Windenergieanlagen.
  • Artenschutz: Das Gesetz enthält Regelungen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen.

Kritik am Gesetz:

  • Kritik von Naturschutzverbänden: Naturschutzverbände kritisieren, dass das Gesetz den Artenschutz nicht ausreichend berücksichtigt.
  • Kritik von Windkraftbetreibern: Windkraftbetreiber kritisieren, dass das Gesetz zu bürokratisch ist und die Genehmigungsverfahren nicht ausreichend beschleunigt.
  • Kritik von Umweltverbänden: Umweltverbände kritisieren, dass das Gesetz den Artenschutz nicht ausreichend berücksichtigt.
  • Kritik von Landesregierungen: Einige Landesregierungen kritisieren, dass das Gesetz ihnen zu wenig Flexibilität bei der Ausweisung von Windenergiegebieten lässt.

Ausblick:

Das Windflächenbedarfsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Ausbau der Windenergie an Land zu beschleunigen. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz die gewünschten Ziele erreichen wird.

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