Wind-an-Land-Gesetz
Die Bundesregierung hat das Ziel den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln. Die Windkraft spielt dabei eine wichtige Rolle. Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ will sie den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen. Es ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ sollen alle Bundesländer die Windenergie an Land massiv ausbauen. Ausbauziele, Ausschreibungsmengen und Vergütungen für Windkraftanlagen wurden mit dem „EEG 2023“ erhöht. Neue Anlagen werden bereits schneller genehmigt, der Zubau kommt voran. Die Bundesregierung hält es für möglich, den Zubau bis Ende 2023 zunächst auf vier Gigawatt (= 4.000 MW) zu verdoppeln. In den Folgejahren sollen noch deutlich mehr neue Anlagen hinzukommen. Damit dies gelingt, hat das Bundeswirtschaftsministerium mit den Ländern und der Windkraftbranche eine „Wind-an-Land-Strategie“ vereinbart. Bis 2030 sind pro Jahr weitere Windanlagen mit 10.000 MW Leistung das Ziel. Im ersten Halbjahr 2023 wurden 50 Prozent mehr Windräder ans Stromnetz angeschlossen als im vergangenen Jahr. Dank einfacherer Genehmigungsverfahren wurden zudem allein im September knapp 200 neue Windanlagen genehmigt.