Wärmeplanungsgesetz 2024
Das Wärmeplanungsgesetz 2024 ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, die Wärmeversorgung in Deutschland auf Treibhausgasneutralität umzustellen. Dazu wird die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland festgelegt. Es dient der Umsetzung des Ziels der Bundesregierung, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten.
Die Wärmeplanung soll sicherstellen, dass in Zukunft ausreichend erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung zur Verfügung stehen. Dazu müssen die Länder bis zum 30. Juni 2026 für Gemeindegebiete mit über 100.000 Einwohnern und bis zum 30. Juni 2028 für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellen.
Die Wärmepläne müssen folgende Inhalte enthalten:
- Eine Bestandsaufnahme der aktuellen Wärmeversorgung
- Eine Analyse der Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung
- Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung
- Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele
- Ausbau von Wärmenetzen
- Errichtung von Wärmepumpen
- Nutzung von Solarthermie
- Nutzung von Geothermie
- Nutzung von Biomasse
- Abwärmenutzung
Die Wärmepläne sollen auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Sie sollen dazu beitragen, dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Energieversorger über die zukünftige Wärmeversorgung in ihrem Gebiet informiert sind.
Die Wärmeplanung muss folgende Mindestziele berücksichtigen und sieht auch folgende Maßnahmen vor:
- Neubau: In neuen Wärmenetzen muss ab dem 1. Januar 2024 mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen.
- Bestandsnetze: In Bestandswärmenetzen muss ab dem 1. Januar 2030 mindestens 30 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen. Ab dem 1. Januar 2040 muss dieser Anteil auf 80 Prozent steigen.
- Förderung von erneuerbaren Wärmequellen: Die Bundesregierung fördert die Installation von erneuerbaren Wärmequellen, z. B. Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseheizungen.
- Beschleunigung des Netzausbaus: Die Bundesregierung fördert den Ausbau von Wärmenetzen, um die Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien zu erleichtern.
Für neue Wärmenetze gelten ab dem 1. März 2025 folgende Anforderungen:
- Sie müssen zu einem Anteil von mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder Kombination hieraus gespeist werden.
- Sie müssen so konzipiert sein, dass sie auf einen Anteil von 100 Prozent erneuerbarer Energien umgestellt werden können.
Diese Anforderungen sollen dazu beitragen, dass die Wärmenetze in Deutschland möglichst schnell auf erneuerbare Energien umgestellt werden können. Das Wärmeplanungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045. Es schafft die Grundlagen für eine flächendeckende Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien. Die Wärmeplanung ist ein komplexes Thema, das von verschiedenen Akteuren beeinflusst wird. Dazu gehören die Bundesregierung, die Länder, die Kommunen, die Energieversorger, die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger. Um die Ziele des Wärmeplanungsgesetzes zu erreichen, ist eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten erforderlich.
Das Gesetz verpflichtet die Kommunen, bis zum 31. Dezember 2024 eine Wärmeplanung zu erstellen. Diese Planung soll die Ziele und Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in der jeweiligen Kommune festlegen.
Die Wärmeplanung muss folgende Mindestziele berücksichtigen:
- Neubau: In neuen Wärmenetzen muss ab dem 1. Januar 2024 mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen.
- Bestandsnetze: In Bestandswärmenetzen muss ab dem 1. Januar 2030 mindestens 30 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen. Ab dem 1. Januar 2040 muss dieser Anteil auf 80 Prozent steigen.
Das Wärmeplanungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Es wird dazu beitragen, die Wärmeversorgung in Deutschland klimaneutral zu gestalten.