Verordnung über Methanemissionen (EU) 2023/2488
Hauptsächlich geht es um die Reduzierung der Methanemissionen aus der Energieerzeugung um 30% bis 2030.
Die Verordnung (EU) 2023/2488 definiert keine Methanemissionen an sich. Sie ändert lediglich den Titel in der englischen Sprachfassung des Beschlusses (GASP) 2019/1894, der restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer festlegt.
Der Beschluss (GASP) 2019/1894 enthält keine spezifischen Definitionen von Methanemissionen.
Es gibt jedoch andere EU-Verordnungen, die sich mit Methanemissionen befassen:
- Verordnung (EU) 2018/841 über Treibhausgasemissionen und Luftverschmutzung aus stationären Verbrennungsanlagen: Diese Verordnung enthält Emissionsgrenzwerte für Methan aus bestimmten Arten von Verbrennungsanlagen.
- Verordnung (EU) 2019/1171 über die Überwachung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen sowie die Überprüfung der Emissionsberichte und die Verifizierung von Zertifikaten: Diese Verordnung legt Anforderungen für die Überwachung und Berichterstattung von Methanemissionen aus verschiedenen Quellen fest.
- Verordnung (EU) 2021/1119 zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2001/80/EG des Rates im Hinblick auf die Aufnahme von Methanemissionen aus der Abfallwirtschaft in die Liste der in Anhang III dieser Richtlinie genannten Schadstoffe: Diese Verordnung fügt Methanemissionen aus der Abfallwirtschaft in die Liste der Schadstoffe ein, die in der Richtlinie 2001/80/EG über die Luftreinhaltung genannt sind.
Zudem hat die Europäische Kommission eine Methanstrategie mit dem Ziel, die Methanemissionen in der EU zu reduzieren, verabschiedet. Die Strategie enthält verschiedene Maßnahmen, darunter die Förderung neuer Technologien zur Methanemissionsminderung und die Verschärfung der Vorschriften für Methanemissionen aus bestimmten Sektoren.