Verordnung über die Sicherheit der Gasversorgung

Diese Verordnung zielt darauf ab, die Versorgungssicherheit im Gasbereich zu gewährleisten. Sie fördert die Diversifizierung von Lieferanten und den Aufbau von Gasinfrastrukturen.

Die Verordnung über die Sicherheit der Gasversorgung (GasSV) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist. Sie hat zum Ziel, die Versorgungssicherheit im Gasbereich zu gewährleisten. Dazu fördert sie die Diversifizierung von Lieferanten und den Aufbau von Gasinfrastrukturen.

Die GasSV legt folgende Maßnahmen zur Förderung der Versorgungssicherheit fest:

  • Diversifizierung von Lieferanten: Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, ihre Gasimporte aus verschiedenen Quellen zu diversifizieren. Dazu sollen sie Maßnahmen ergreifen, um die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten zu verringern.
  • Ausbau von Gasinfrastrukturen: Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, den Ausbau von Gasinfrastrukturen zu fördern. Dazu gehören unter anderem der Ausbau von Gasleitungen und LNG-Terminals.
  • Notfallplanung: Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, Notfallpläne für den Fall einer Versorgungskrise zu erstellen. Diese Pläne sollen sicherstellen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Gas auch in Krisenzeiten gewährleistet ist.

Die GasSV ist ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Gasbereich in der EU. Sie trägt dazu bei, die Abhängigkeit der EU von einzelnen Lieferanten zu verringern und die Widerstandsfähigkeit der Gasversorgung zu erhöhen.

Hier sind einige konkrete Beispiele dafür, wie die GasSV die Versorgungssicherheit in der EU verbessern kann:

  • Diversifizierung von Lieferanten: Durch die Förderung der Diversifizierung von Lieferanten kann die EU ihre Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten wie Russland verringern.
  • Ausbau von Gasinfrastrukturen: Durch den Ausbau von Gasinfrastrukturen kann die EU die Versorgungssicherheit erhöhen, indem sie die Versorgung aus verschiedenen Quellen ermöglichen.
  • Notfallplanung: Durch die Erstellung von Notfallplänen kann die EU die Versorgung der Bevölkerung mit Gas auch in Krisenzeiten gewährleisten.

Die GasSV ist ein dynamisches Instrument, das an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst werden kann. So kann die Verordnung beispielsweise angepasst werden, um die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen zu verringern und den Übergang zu erneuerbaren Energien zu fördern.

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