Verordnung über die Governance des Energie-Union und Klimaschutz

Diese Verordnung etabliert einen Mechanismus zur Koordinierung der nationalen Energie- und Klimapläne der Mitgliedstaaten und zur Überwachung ihrer Fortschritte.

Diese Verordnung wurde im Jahr 2018 eingeführt und ist ein integraler Bestandteil des Gesetzespakets "Saubere Energie für alle Europäer". Sie zielt darauf ab, eine langfristige Vision für eine klimaneutrale Wirtschaft in der Europäischen Union zu etablieren.

Sie legt den rechtlichen Rahmen fest, der es der EU ermöglicht, die Energie- und Klimaziele für 2030 zu erreichen und eine Energieunion zu errichten. Darüber hinaus schafft sie einen Mechanismus für die Überwachung der Fortschritte der Mitgliedstaaten.

Jeder EU-Mitgliedstaat muss einen integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) für den Zeitraum 2021 bis 2030 vorlegen, der seine Ziele, Politiken und Maßnahmen im Bereich Energie und Klima umfasst. Die Pläne werden alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Verordnung umfasst auch einen Mechanismus zur Lösung von Situationen, in denen die kollektiven Bemühungen der Mitgliedstaaten nicht ausreichen, um die gesamten EU-Ziele zu erreichen. In diesem Fall müssen die Mitgliedstaaten zusätzliche Maßnahmen ergreifen.

Ein weiteres Schlüsselelement dieser Verordnung ist die Verpflichtung der EU, ihre langfristige Strategie zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen zu überarbeiten und regelmäßig Bericht zu erstatten.

Kurz gesagt, die Verordnung über die Governance des Energie-Union und Klimaschutz ist ein entscheidendes Instrument, um die Kohärenz und Koordinierung der Energie- und Klimapolitik in der EU sicherzustellen.

Zurück