Verordnung REACH

Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH) ist eine EU-Verordnung, die den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien regelt. Sie wurde am 18. Dezember 2006 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet und ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft.

REACH hat folgende Ziele:

  • Die Gefahren von Chemikalien zu erkennen und zu bewerten
  • Die Verwendung gefährlicher Chemikalien zu beschränken
  • Die Sicherheit bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Chemikalien zu gewährleisten

REACH gilt für alle Chemikalien, die in der Europäischen Union hergestellt, verwendet oder in den Verkehr gebracht werden. Dazu gehören Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die Chemikalien enthalten.

Wichtige Vorschriften der REACH-Verordnung

  • Registrierung: Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen diese bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren. Die Registrierung umfasst Informationen über die Identität und die Eigenschaften der Chemikalie, sowie über die Verwendung und die möglichen Gefahren.
  • Bewertung: Die ECHA bewertet die Risiken von Chemikalien, die in der Europäischen Union registriert sind. Bei Bedarf kann die ECHA Maßnahmen zur Verringerung der Risiken ergreifen, z. B. eine Zulassung oder eine Beschränkung.
  • Zulassung: Für einige Chemikalien ist eine Zulassung erforderlich. Die Zulassung wird von der ECHA erteilt und gilt für einen bestimmten Zeitraum.
  • Beschränkung: Die ECHA kann Chemikalien aus bestimmten Gründen beschränken, z. B. wenn sie ein hohes Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen.

Weitere Informationen zur REACH-Verordnung

  • Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)
  • Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH)

Auswirkungen der REACH-Verordnung

Die REACH-Verordnung hat einen erheblichen Einfluss auf die Chemikalienindustrie in der Europäischen Union. Die Verordnung hat dazu geführt, dass die Hersteller und Importeure von Chemikalien mehr Informationen über die von ihnen hergestellten und vertriebenen Chemikalien liefern müssen. Dies hat zu einer erhöhten Transparenz und einer verbesserten Risikobewertung geführt. Die Verordnung hat auch dazu beigetragen, die Verwendung gefährlicher Chemikalien zu beschränken.

Die REACH-Verordnung wird regelmäßig an neue Entwicklungen angepasst. So wurde die Verordnung beispielsweise 2021 um Vorschriften zur Registrierung und Zulassung von Nanomaterialien erweitert.

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