Richtlinie über Industrieemissionen (IED)

ie ist das Hauptinstrument der EU zur Regulierung von Schadstoffemissionen aus industriellen Anlagen. Sie enthält Bestimmungen zu integrierten Umweltgenehmigungen, die eine Reihe von Verpflichtungen beinhalten, um einen hohen Schutz für Luft, Wasser und Boden zu gewährleisten.

Die Industrieemissionsrichtlinie (IED-Richtlinie) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen regelt. Die Richtlinie wurde im Jahr 2010 verabschiedet und ist seit dem 11. Juni 2011 in Kraft.

Die IED-Richtlinie hat zum Ziel, die Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen zu reduzieren. Dazu legt die Richtlinie Emissionsgrenzwerte für verschiedene Schadstoffe fest und schreibt vor, dass Industrieanlagen die besten verfügbaren Techniken (BVT) einsetzen müssen, um ihre Emissionen zu reduzieren.

Die IED-Richtlinie gilt für alle Industrieanlagen, die eine bestimmte Emissionsschwelle überschreiten. Dazu gehören unter anderem Anlagen zur Erzeugung von Energie, zur Herstellung von Chemikalien, zur Verarbeitung von Abfällen und zur Metallverarbeitung.

Die IED-Richtlinie ist ein wichtiger Bestandteil des europäischen Umweltrechts. Sie trägt dazu bei, die Umweltqualität in Europa zu verbessern und die Gesundheit der Menschen zu schützen.

Hier sind einige der wichtigsten Bestimmungen der IED-Richtlinie:

  • Emissionsgrenzwerte: Die IED-Richtlinie legt Emissionsgrenzwerte für verschiedene Schadstoffe fest, wie z. B. Stickstoffoxide, Schwefeldioxid, Feinstaub und Quecksilber.
  • BVT-Anforderung: Industrieanlagen müssen die besten verfügbaren Techniken (BVT) einsetzen, um ihre Emissionen zu reduzieren. Die BVT werden von der Europäischen Kommission festgelegt.
  • Genehmigungspflichten: Die Betreiber von Industrieanlagen müssen eine Genehmigung für ihre Anlagen beantragen. Die Genehmigung wird von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erteilt.
  • Überwachung: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, die Emissionen von Industrieanlagen zu überwachen.
  • Stilllegung: Die Betreiber von Industrieanlagen müssen ihre Anlagen nach Beendigung des Betriebs stilllegen.

Die IED-Richtlinie wird derzeit überarbeitet. Die überarbeitete Richtlinie soll die Richtlinie an die neuen Klimaziele der EU anpassen und den Schutz der Umwelt vor Industrieanlagen weiter verbessern.

Zurück