Richtlinie über die Förderung von Energie erneuerbarer Quellen
Hauptsächlich geht es bei dieser Richtlinie um die Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie. Die Richtlinie (EU) 2021/1114 – auch Erneuerbare-Energien-Richtlinie II (RED II) genannt – hat das Ziel, den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen in der Europäischen Union bis zum Jahr 2030 auf mindestens 38 % zu erhöhen.
Die wichtigsten Änderungen der RED II im Vergleich zur ursprünglichen RED (2009/28/EG) umfassen:
- Höheres Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien: Wie bereits erwähnt, erhöht die RED II das verbindliche EU-Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien von 20 % auf 38 %.
- Nationale Ziele: Die RED II verpflichtet jeden EU-Mitgliedsstaat, eigene nationale Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 festzulegen und diese Ziele regelmäßig zu aktualisieren.
- Erneuerbare Energie im Verkehrssektor: Die RED II fördert die Nutzung von erneuerbaren Energien im Verkehrssektor, indem sie unter anderem verbindliche Mindestquoten für den Anteil erneuerbarer Energien in Kraftstoffen und Treibstoffen festlegt.
- Erneuerbares Gas: Die RED II fördert die Produktion und Nutzung von erneuerbarem Gas, einschließlich Biogas, Wasserstoff und synthetischem Gas.
- Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors: Die RED II enthält Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors, z. B. die Förderung der energetischen Gebäudesanierung und die Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung.
- Governance: Die RED II stärkt die Governance des Rahmens für erneuerbare Energien in der EU, indem sie unter anderem einen neuen "Erneuerbaren-Energien-Ausschuss" einsetzt.
Zudem enthält die RED II Bestimmungen zu:
- Herkunftsnachweise für erneuerbare Energien: Die RED II regelt die Ausstellung und Verwendung von Herkunftsnachweisen für erneuerbare Energien.
- Förderung von Energiegemeinschaften: Die RED II erleichtert die Gründung und den Betrieb von Energiegemeinschaften, d. h. von Gruppen von Bürgern und Unternehmen, die sich zusammenschließen, um gemeinsam erneuerbare Energie zu erzeugen, zu verbrauchen oder zu speichern.
- Entbürokratisierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren: Die RED II enthält Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für erneuerbare-Energien-Projekte.
Die RED II ist ein zentrales Element des EU-Klimaschutzpakets "Fit for 55" und spielt eine wichtige Rolle bei der Erreichung der EU-Klimaziele.