Redispatch-Vorbehalt

„Redispatch-Vorbehalt“

Der Redispatch-Vorbehalt ist ein geplantes Instrument im neuen „Netzpaket“ des Bundeswirtschaftsministeriums. Um ihn zu verstehen, muss man wissen, was Redispatch bedeutet: Wenn das Stromnetz überlastet ist, weisen Netzbetreiber Kraftwerke an, ihre Leistung zu drosseln (Abregelung).

Der „Vorbehalt“ bedeutet konkret:

  • Keine garantierte Einspeisung: Neue Anlagen (insbesondere Photovoltaik und Wind) könnten einen Netzanschluss unter der Bedingung erhalten, dass sie jederzeit ohne volle Entschädigung abgeregelt werden dürfen, wenn das Netz an seine Grenzen stößt.

  • Wirtschaftliches Risiko: Bisher erhielten Betreiber für solche Zwangspausen meist eine finanzielle Entschädigung. Laut einer aktuellen Analyse von Aurora Energy Research könnten durch diesen Vorbehalt rund 26 Gigawatt an geplanten PV-Anlagen unwirtschaftlich werden, da ihnen nicht nur die Einspeisevergütung, sondern zeitweise auch die Marktprämie verloren gehen könnte.

  • Kritik: Verbände warnen vor massiver Rechtsunsicherheit. Ein Gutachten der Kanzlei Raue hält das Vorhaben sogar für europarechtswidrig, da es den Vorrang erneuerbarer Energien aushöhle.

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