Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)

Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) ist ein deutsches Gesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau des Stromnetzes und die Integration erneuerbarer Energien regelt. Es wurde erstmals im Jahr 2011 verabschiedet und mehrfach novelliert, um den wachsenden Anforderungen des Netzausbaus gerecht zu werden.

Das NABEG zielt darauf ab, den Netzausbau effizienter und schneller voranzutreiben, um den steigenden Anforderungen der Energiewende gerecht zu werden. Es schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Netzausbau, regelt die Planungs- und Genehmigungsverfahren und berücksichtigt dabei den Schutz der Umwelt und der betroffenen Bevölkerung.

Das NABEG regelt unter anderem folgende Bereiche:

  1. Netzausbauplanung: Das Gesetz enthält Vorschriften für die Erstellung des Netzentwicklungsplans (NEP) und des Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP). Diese Pläne geben einen langfristigen Ausblick auf den notwendigen Ausbau des Stromnetzes, um die Energiewende und die Integration erneuerbarer Energien zu ermöglichen.

  2. Planfeststellungsverfahren: Das NABEG enthält Bestimmungen für das Planfeststellungsverfahren beim Netzausbau. Es regelt die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und die rechtlichen Schritte zur Genehmigung von Netzausbauprojekten.

  3. Entschädigungsregelungen: Das Gesetz enthält Regelungen zur Entschädigung von Grundstückseigentümern und betroffenen Anwohnern im Zusammenhang mit dem Netzausbau. Es definiert die Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche und regelt den Ausgleich von Beeinträchtigungen und Wertverlusten.

  4. Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG): Das NABEG integriert das Energieleitungsausbaugesetz, das spezifische Bestimmungen für den Ausbau von Übertragungsleitungen enthält.

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