Natura-2000-Netzwerk

Das Natura-2000-Netzwerk besteht aus Schutzgebieten, die gemäß den Richtlinien 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) zum Schutz von wild lebenden Tieren und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume ausgewiesen wurden.

Das Natura 2000-Netzwerk besteht aus zwei Arten von Schutzgebieten:

  • FFH-Gebiete: Diese Gebiete sind ausgewiesen, um gefährdete oder typische Lebensraumtypen zu schützen. Die Lebensraumtypen sind in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) aufgeführt.
  • Vogelschutzgebiete: Diese Gebiete sind ausgewiesen, um gefährdete oder typische Vogelarten zu schützen. Die Vogelarten sind in der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt.

Die Schutzgebiete des Natura 2000-Netzwerks sind in ganz Europa verteilt und umfassen eine Fläche von rund 40 Millionen Hektar. Das Netzwerk ist das größte grenzüberschreitende, koordinierte Schutzgebietsnetz weltweit.

Die Ziele des Natura 2000-Netzwerks sind:

  • Den Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa zu gewährleisten.
  • Die natürlichen Lebensräume und Arten zu schützen.
  • Die natürlichen Ökosysteme zu erhalten.
  • Die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen zu fördern.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, die Natura 2000-Gebiete zu schützen. Dazu gehören Maßnahmen wie:

  • Die Erarbeitung von Managementplänen für die Gebiete.
  • Die Überwachung der Gebiete.
  • Die Verhinderung von Störungen in den Gebieten.

Die Umsetzung des Natura 2000-Netzwerks wird von der Europäischen Kommission überwacht.

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