Luftreinhaltegesetz (LRG)
Das Luftreinhaltegesetz (LRG) ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz der Luftqualität regelt. Das Gesetz wurde am 15. Dezember 1968 verabschiedet und ist am 1. Januar 1969 in Kraft getreten.
Das LRG legt Grenzwerte für die Emission von Schadstoffen in die Luft fest. Diese Grenzwerte gelten für alle Quellen von Luftschadstoffen, wie z. B.:
- Verkehr: Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe
- Industrie: Kraftwerke, Industrieanlagen
- Wohnen und Gewerbe: Heizungen, Gewerbebetriebe
- Landwirtschaft: Tierhaltung, Düngung
Die Grenzwerte für die Emission von Schadstoffen werden in der Verordnung über die Begrenzung der Emissionen von Luftschadstoffen (17. BImSchV) festgelegt. Diese Verordnung wird von der Bundesregierung erlassen und regelmäßig aktualisiert.
Das LRG sieht auch Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität vor. Dazu gehören:
- Verkehrsberuhigung: Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, Radfahrens und Fußgängerverkehrs
- Umstellung auf erneuerbare Energien: Reduzierung des Einsatzes fossiler Brennstoffe
- Förderung der Energieeffizienz: Reduzierung des Energieverbrauchs
Das LRG wird von den Bundesländern umgesetzt. Die Bundesländer sind dafür verantwortlich, die Einhaltung der Grenzwerte zu überwachen und Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zu ergreifen.
Hier sind einige wichtige Regelungen des Luftreinhaltegesetzes:
- Grenzwerte für die Emission von Schadstoffen: Das LRG legt Grenzwerte für die Emission von Schadstoffen in die Luft fest.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität: Das LRG sieht Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität vor.
- Umsetzung durch die Bundesländer: Die Bundesländer sind für die Umsetzung des LRG verantwortlich.
Das Luftreinhaltegesetz ist ein wichtiges Instrument für den Schutz der Luftqualität in Deutschland. Es trägt dazu bei, dass die Luft sauberer wird und dass die Gesundheit der Menschen geschützt wird.