Lieferkettengesetz (LkHG)

Das Lieferkettengesetz (LkHG) ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten Sorgfaltspflichten zu beachten. Das Gesetz wurde am 21. Juli 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Das LkHG hat das Ziel, Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen in Lieferketten zu verhindern oder zu minimieren. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind oder dort tätig sind, zu folgenden Sorgfaltspflichten:

  • Risikoanalyse: Unternehmen müssen eine Risikoanalyse durchführen, um potenzielle Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen in ihren Lieferketten zu identifizieren.
  • Prävention: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um potenzielle Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen zu verhindern oder zu minimieren.
  • Reaktion: Unternehmen müssen auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen in ihren Lieferketten reagieren.

Das LkHG gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten weltweit und einem Jahresumsatz von mehr als 125 Millionen Euro.

Hier sind einige wichtige Regelungen des Lieferkettengesetzes:

  • Anwendungsbereich: Das LkHG gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten weltweit und einem Jahresumsatz von mehr als 125 Millionen Euro.
  • Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen eine Risikoanalyse durchführen, Maßnahmen zur Prävention ergreifen und auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen reagieren.
  • Sanktionen: Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten verletzen, können mit Bußgeldern von bis zu 2 % ihres weltweiten Jahresumsatzes belegt werden.

Das Lieferkettengesetz ist ein wichtiges Instrument für den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt. Es trägt dazu bei, dass Unternehmen Verantwortung für ihre Lieferketten übernehmen und dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen verhindert oder minimiert werden.

Hier sind einige Beispiele dafür, wie Unternehmen die Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes erfüllen können:

  • Risikoanalyse: Unternehmen können eine Risikoanalyse durchführen, indem sie ihre Lieferanten und ihre Lieferketten nach potenziellen Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen untersuchen.
  • Prävention: Unternehmen können Maßnahmen zur Prävention ergreifen, indem sie ihre Lieferanten und ihre Lieferketten zu besseren Praktiken verpflichten.
  • Reaktion: Unternehmen können auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen reagieren, indem sie die betroffenen Personen unterstützen und die Ursachen der Verletzungen oder Auswirkungen beheben.

Die Einhaltung des Lieferkettengesetzes ist wichtig, um die Menschenrechte und die Umwelt zu schützen. Unternehmen, die sich an das Gesetz halten, tragen dazu bei, dass die Lieferketten nachhaltiger und fairer werden.

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