Leitfaden Corporate Sustainability Reporting Directive

Was ist die CSRD?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine neue EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verschärft. Ziel ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern und so Investoren, Kunden und andere Stakeholder bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Wen betrifft die CSRD?

Die CSRD gilt ab dem Geschäftsjahr 2024 für:

  • Große Unternehmen:
    • Aktiengesellschaften, die an einem regulierten Markt notiert sind und deren durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten an den letzten 3 Geschäftsjahren 250 oder mehr beträgt.
    • Nicht börsennotierte Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro und einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro, die mindestens 250 Mitarbeiter beschäftigen.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
    • KMU, die an einem regulierten Markt notiert sind, müssen ab dem Geschäftsjahr 2029 berichten.
    • Die EU-Kommission kann weitere KMU zur Berichterstattung verpflichten, wenn dies nach einer Überprüfung erforderlich erscheint.

Was müssen Unternehmen berichten?

Unternehmen müssen im Rahmen der CSRD über ihre Nachhaltigkeitsbelange und die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Soziales und Governance (ESG) berichten. Die Berichte müssen an den EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) ausgerichtet sein.

Die ESRS umfassen allgemeine und branchenspezifische Anforderungen. Unternehmen müssen unter anderem berichten über:

  • Umweltaspekte: Klimaschutz, Ressourcennutzung, Abfallwirtschaft, Wasserverschmutzung, Biodiversität
  • Soziale Aspekte: Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Sozialer Dialog, Inklusion und Diversität
  • Governance-Aspekte: Corporate Governance, Risikomanagement, Bestechung und Korruption, Steuerzahlungen

Wie können sich Unternehmen auf die CSRD vorbereiten?

Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen der CSRD vertraut machen und einen Plan zur Umsetzung entwickeln. Dies umfasst unter anderem:

  • Bewertung der Wesentlichkeit: Unternehmen müssen identifizieren, welche Nachhaltigkeitsaspekte wesentliche Auswirkungen auf ihr Geschäft und ihre Stakeholder haben.
  • Datenerhebung: Unternehmen müssen Daten zu ihren Nachhaltigkeitsbelangen sammeln und messen.
  • Berichterstattungssystem: Unternehmen müssen ein System zur Erstellung und Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten einrichten.

Leitfäden zur CSRD

Es gibt verschiedene Leitfäden, die Unternehmen bei der Vorbereitung auf die CSRD unterstützen können. Hier einige Beispiele:

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