Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Es vereinheitlicht und regelt die energetischen Anforderungen für Gebäude in Deutschland. Das GEG hat das bisherige Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt.
Das Ziel des Gebäudeenergiegesetzes ist es, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren, um die Klimaziele Deutschlands und der Europäischen Union zu erreichen. Durch die Festlegung einheitlicher Standards soll die Energieeffizienz von Gebäuden verbessert und der Einsatz erneuerbarer Energien gefördert werden.
Das GEG legt unter anderem folgende Bestimmungen fest:
- Energetische Anforderungen: Das Gesetz definiert die energetischen Anforderungen für Neubauten sowie für bestehende Gebäude bei umfangreichen Sanierungen. Es enthält Vorgaben für den maximalen Energiebedarf, den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von Bauteilen und den Einsatz erneuerbarer Energien.
- Energieausweise: Das GEG regelt die Ausstellung von Energieausweisen für Gebäude. Energieausweise sind Dokumente, die Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes liefern und potenziellen Käufern oder Mietern zur Verfügung gestellt werden müssen.
- Effizienzmaßnahmen: Das Gesetz verpflichtet Eigentümer von Gebäuden zu bestimmten Energieeffizienzmaßnahmen. Bei größeren Sanierungen müssen bestimmte energetische Standards eingehalten werden, um den Gebäudebestand langfristig energieeffizienter zu gestalten.
- Erneuerbare Energien: Das GEG fördert den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Es legt Vorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien bei der Bereitstellung von Heizung und Warmwasser fest.