Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist eine wichtige EU-Richtlinie im Bereich des Naturschutzes. Sie wurde 1992 verabschiedet und zielt darauf ab, die Erhaltung von natürlichen Lebensräumen, wildlebenden Tieren und Pflanzen von gemeinschaftlichem Interesse in der Europäischen Union sicherzustellen.

Die FFH-Richtlinie hat drei Hauptziele:

  1. Schutz von Lebensräumen: Die Richtlinie identifiziert bestimmte Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse, wie Wälder, Feuchtgebiete, Dünen, Meeresgebiete usw., und fordert ihren Schutz, Erhalt und ihre Wiederherstellung. Hierzu gehören auch seltene und gefährdete Lebensraumtypen.

  2. Schutz von Tier- und Pflanzenarten: Die Richtlinie listet eine Reihe von Tier- und Pflanzenarten auf, die von gemeinschaftlichem Interesse sind und besonderen Schutz benötigen. Dazu gehören bedrohte Arten wie bestimmte Vogelarten, Säugetiere, Reptilien, Amphibien und Pflanzen.

  3. Schaffung von Schutzgebieten: Die FFH-Richtlinie fordert die Einrichtung von Schutzgebieten, die als Natura-2000-Gebiete bekannt sind. Diese Gebiete umfassen sowohl besondere Schutzgebiete (Special Areas of Conservation - SAC) für Lebensraumtypen und Arten als auch Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas - SPA) für Vogelarten. Die Mitgliedstaaten der EU müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Gebiete zu schützen und zu erhalten.

Die FFH-Richtlinie legt auch Verpflichtungen für die Bewertung der Auswirkungen von Projekten auf die geschützten Gebiete fest und fordert die Erstellung von Managementplänen für diese Gebiete.

Die FFH-Richtlinie ist eng mit der Vogelschutzrichtlinie verknüpft und bildet zusammen mit ihr das Natura-2000-Netzwerk, das eines der größten Schutzgebietsnetzwerke weltweit darstellt und zur Erhaltung der Biodiversität in Europa beiträgt.

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