EU Taxonomie Verordnung
Diese Verordnung stellt ein Klassifizierungssystem dar, um festzulegen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten können. Sie ist ein wichtiges Instrument zur Leitung von Investitionen in nachhaltige Projekte.
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Rechtsinstrument der Europäischen Union, das den Einsatz von nachhaltigen Investitionen fördern soll. Die Verordnung wurde im Juni 2020 verabschiedet und trat am 1. Januar 2022 in Kraft.
Die EU-Taxonomie-Verordnung definiert sechs Umweltziele, die mit nachhaltigen Investitionen verfolgt werden sollen:
- Vermeidung und Verringerung der Auswirkungen auf den Klimawandel
- Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels
- Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt
- Wasserressourcenmanagement
- Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung
- nachhaltige Nutzung und Schutz von Land und Meeresressourcen
Die EU-Taxonomie-Verordnung legt Kriterien fest, anhand derer Investitionen als nachhaltig eingestuft werden können. Diese Kriterien beziehen sich auf die Umweltziele und die Art und Weise, wie die Investitionen diese Ziele fördern.
Investitionen, die die Nachhaltigkeitskriterien der EU-Taxonomie-Verordnung erfüllen, dürfen als "nachhaltig" bezeichnet werden. Diese Bezeichnung soll Investoren bei der Auswahl von nachhaltigen Investitionen helfen.
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein wichtiges Instrument für die Förderung nachhaltiger Investitionen in der Europäischen Union. Sie wird dazu beitragen, dass mehr Investitionen in Projekte und Unternehmen fließen, die einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Hier sind einige Beispiele für Investitionen, die als nachhaltig eingestuft werden können:
- Investitionen in erneuerbare Energien
- Investitionen in Energieeffizienz
- Investitionen in die Erforschung und Entwicklung nachhaltiger Technologien
- Investitionen in die nachhaltige Landwirtschaft
- Investitionen in den Schutz der biologischen Vielfalt
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein dynamisches Instrument, das regelmäßig aktualisiert wird. Die Europäische Kommission wird die Verordnung regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um sicherzustellen, dass sie den neuesten Erkenntnissen im Bereich der Nachhaltigkeit entspricht.