EU-Richtlinie für erneuerbare Energien
Die europäische Richtlinie 2009/28/EG ist Teil des Europäischen Klima- und Energiepakets, für das der Europäische Rat im Dezember 2008 nach einjähriger Verhandlung eine politische Einigung erzielen konnte. Die EU-Mitgliedstaaten müssen anhand eines vorgegebenen Musters einen Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie vorlegen.