EU Richtlinie 2018/2001 zu erneuerbaren Energien
Die Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie, RED II) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 auf mindestens 32 % zu erhöhen. Die Richtlinie wurde am 11. Dezember 2018 vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedet und trat am 1. Januar 2021 in Kraft.
Die Richtlinie enthält folgende grundlegende Regelungen:
- Festlegung eines gemeinsamen Ziels für die EU: Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 auf mindestens 32 % zu erhöhen. Die Mitgliedstaaten müssen dieses Ziel in ihren nationalen Rechtsvorschriften umsetzen.
- Festlegung von Zielen für die einzelnen Sektoren: Die Richtlinie legt für die einzelnen Sektoren des Energieverbrauchs verbindliche Zielvorgaben für den Anteil der erneuerbaren Energien fest. Dazu gehören Strom, Wärme, Verkehr und Industrie.
- Festlegung von Mindestanteilen für die einzelnen Technologien: Die Richtlinie legt für die einzelnen Technologien der erneuerbaren Energien Mindestanteile am Bruttoendenergieverbrauch fest. Dazu gehören Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie.
- Regelungen für die Förderung der erneuerbaren Energien: Die Richtlinie enthält Regelungen für die Förderung der erneuerbaren Energien durch finanzielle Anreize, Ausschreibungen oder andere Maßnahmen.
Die Richtlinie hat folgende Auswirkungen:
- Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien am Energiemix: Die Richtlinie wird dazu beitragen, den Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix der EU zu erhöhen. Dies ist wichtig für den Klimaschutz und die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
- Schaffung von neuen Arbeitsplätzen: Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird zu neuen Arbeitsplätzen in der EU führen.
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Die EU wird durch den Ausbau der erneuerbaren Energien ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Wirtschaftsräumen stärken.
Die Richtlinie ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Energiewende in der EU. Die Richtlinie wird dazu beitragen, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen.