Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Das EEWärmeG steht für Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Es handelt sich um ein deutsches Gesetz, das die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung in Gebäuden regelt. Das Gesetz wurde im Jahr 2009 verabschiedet und dient der Förderung und dem Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmesektor. Das EEWärmeG hat das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmesektor voranzutreiben und den Anteil fossiler Brennstoffe in der Gebäudewärme zu reduzieren. Es soll dazu beitragen, die Klimaschutzziele zu erreichen und den Einsatz von erneuerbaren Energien in der Wärmeerzeugung zu erhöhen.

Das EEWärmeG hat folgende Hauptziele:

  1. Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien: Das Gesetz verpflichtet bestimmte Gebäudeeigentümer und Bauherren, einen Mindestanteil erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung in ihren Gebäuden zu verwenden. Dies betrifft in der Regel Neubauten, größere Gebäude und Gebäude, die umfangreich saniert werden.

  2. Technologievorgaben: Das EEWärmeG definiert die akzeptierten Technologien und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie z.B. Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen. Es legt Anforderungen an die Ausstattung und Leistung dieser Anlagen fest.

  3. Alternative Maßnahmen: Falls die Nutzung erneuerbarer Energien in einem Gebäude technisch oder wirtschaftlich nicht realisierbar ist, ermöglicht das Gesetz alternative Maßnahmen, wie den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, um die Anforderungen zu erfüllen.

Zurück