Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001)
Diese Richtlinie legt Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien in der EU fest und enthält Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energiequellen. Die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) sind zwei wichtige EU-Richtlinien, die zur Erreichung der Klimaziele der EU beitragen. Beide Richtlinien haben jedoch unterschiedliche Ziele und Schwerpunkte.
Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (EERL) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, den Anteil erneuerbarer Energien am EU-Strommix bis 2030 auf mindestens 32 % zu erhöhen. Sie wurde am 11. Dezember 2018 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet und ist seit dem 30. Juni 2019 in Kraft.
Die EERL legt folgende Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien fest:
- Strom: 32 % bis 2030
- Wärme: 36 % bis 2030
- Verkehr: 14 % bis 2030
- Industrie: 27 % bis 2030
Um diese Ziele zu erreichen, sieht die EERL eine Reihe von Maßnahmen vor, darunter:
- Die Einführung von nationalen Zielen für erneuerbare Energien
- Die Förderung der Entwicklung und des Einsatzes von erneuerbaren Energiequellen
- Die Schaffung eines gemeinsamen EU-Marktes für erneuerbare Energien
- Die Förderung der Forschung und Entwicklung in den Bereichen erneuerbare Energien
Die EERL ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele der EU. Sie trägt dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Energiewende zu beschleunigen.
Im Folgenden sind einige Beispiele für Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der EERL umgesetzt haben:
- Deutschland hat sein Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) reformiert, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen.
- Frankreich hat ein Programm zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden eingeführt.
- Italien hat ein Gesetz verabschiedet, das die Förderung von erneuerbaren Energien im Verkehrssektor verbessert.
Die EERL wird derzeit überarbeitet, um sie an die neuen Klimaziele der EU anzupassen. Die überarbeitete Richtlinie soll bis Ende 2023 verabschiedet werden.
Weitere Erläuterungen
Die EERL ist eine komplexe Richtlinie, die eine Vielzahl von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien vorsieht. Im Folgenden werden einige dieser Maßnahmen näher erläutert:
- Nationale Ziele für erneuerbare Energien: Die EERL verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Ziele für erneuerbare Energien festzulegen. Diese Ziele müssen mindestens die in der Richtlinie festgelegten Ziele erreichen.
- Förderung der Entwicklung und des Einsatzes von erneuerbaren Energiequellen: Die EERL sieht eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und des Einsatzes von erneuerbaren Energiequellen vor. Dazu gehören zum Beispiel Forschungs- und Entwicklungsprogramme, Investitionsanreize und Marktöffnungsmaßnahmen.
- Schaffung eines gemeinsamen EU-Marktes für erneuerbare Energien: Die EERL soll dazu beitragen, einen gemeinsamen EU-Markt für erneuerbare Energien zu schaffen. Dazu werden unter anderem Harmonisierungsmaßnahmen für die Regulierung von erneuerbaren Energien und die Förderung des Handels mit erneuerbaren Energien vorgesehen.
- Förderung der Forschung und Entwicklung in den Bereichen erneuerbare Energien: Die EERL sieht die Förderung der Forschung und Entwicklung in den Bereichen erneuerbare Energien vor. Dazu werden unter anderem Forschungs- und Entwicklungsprogramme und Investitionsanreize bereitgestellt.
Die EERL ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele der EU. Sie trägt dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Energiewende zu beschleunigen.
Die EED und die RED II sind beide wichtige Instrumente zur Erreichung der Klimaziele der EU. Sie ergänzen sich gegenseitig und tragen dazu bei, die EU auf einen klimaneutralen Weg zu führen.