Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Das EEG ist das zentrale Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Es regelt die Vergütungssätze für den Einspeisevorrang von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ins Netz sowie den Ausbau und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. In diesem Zusammenhang wurde ein erfolgreiches Instrument zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien konzipiert: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches erstmals im Jahr 2000 in Kraft getreten ist und seither stetig weiterentwickelt wurde (EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012, PV-Novelle, EEG 2014, EEG 2017).
Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Das EEG ist und bleibt das zentrale Steuerungsinstrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Ziel des EEG ist es die Energieversorgung umzubauen und den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2050 auf mindestens 80 Prozent zu steigern. Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes zur Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung. Daneben sollen die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung verringert, die fossilen Energieressourcen geschont und die Technologieentwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden.
Wesentliche Änderungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gemäß § 49 (Februar 2024)
1. Ausschreibungsverfahren:
- Technologieoffenheit: Ausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind technologieoffen, d.h. alle Technologien können teilnehmen.
- Mengenziel: Das jährliche Mengenziel für Windenergie an Land wird von 4 GW auf 5 GW und für Photovoltaik-Freiflächenanlagen von 2 GW auf 4 GW erhöht.
- Innovationsausschreibungen: Für innovative PV- und Windkraftanlagen werden separate Ausschreibungen mit einem Volumen von 200 MW pro Jahr eingeführt.
2. Vergütung:
- Degression: Die degressive Vergütung für Windenergie an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird fortgesetzt.
- Förderhöhen: Die Förderhöhen für Windenergie an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden abgesenkt.
- Marktprämie: Für Windenergieanlagen an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die nicht in Ausschreibungen bezuschlagt werden, wird eine Marktprämie eingeführt.
3. Eigenversorgung:
- Erleichterungen: Die Eigenversorgung mit Strom aus Erneuerbaren Energien wird erleichtert.
- Direktvermarktung: Der Eigenverbrauch von Strom aus Erneuerbaren Energien kann direkt vermarktet werden.
- Überschusseinspeisung: Die Überschusseinspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien wird weiterhin vergütet.
4. Flexibilisierung:
- KWK-Anlagen: Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) werden flexibilisiert, um sie besser in das Stromsystem integrieren zu können.
- Speicher: Stromspeicher werden zur Flexibilisierung des Stromsystems eingesetzt.
- Demand-Side-Management: Demand-Side-Management (DSM) wird zur Steigerung der Flexibilität des Stromverbrauchs eingesetzt.
5. Weitere Änderungen:
- Ausbauziele: Die Ausbauziele für Erneuerbare Energien werden im EEG 2023 konkretisiert.
- Monitoring: Das Monitoring des EEG wird ausgeweitet.
- Forschung und Entwicklung: Die Forschung und Entwicklung im Bereich der Erneuerbaren Energien wird weiter gefördert.
Die Änderungen im EEG 2023 sollen den Ausbau Erneuerbarer Energien beschleunigen und die Integration in das Stromsystem verbessern.