Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (EnEfG) ist am 18. November 2023 in Kraft getreten.

Betroffene:

  • Unternehmen:
    • Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einführen oder alternative Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umsetzen.
    • Ab 2025 gilt dies auch für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten.
  • Bundesbehörden:
    • Bundesbehörden müssen ihren Energieverbrauch um 2,5 % pro Jahr senken.
  • Länder und Kommunen:
    • Länder und Kommunen müssen ebenfalls ihren Energieverbrauch senken und dafür Energiekonzepte erstellen.
  • Gebäudeeigentümer:
    • Bei Neubauten und größeren Renovierungen müssen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingehalten werden.

Regelungen des EnEfG:

  • Verpflichtung zur Einführung von Energiemanagementsystemen:
    • Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einführen.
    • Ab 2025 gilt dies auch für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten.
  • Verpflichtung zur Senkung des Energieverbrauchs:
    • Bundesbehörden müssen ihren Energieverbrauch um 2,5 % pro Jahr senken.
    • Länder und Kommunen müssen ebenfalls ihren Energieverbrauch senken und dafür Energiekonzepte erstellen.
  • Anforderungen an Neubauten und Renovierungen:
    • Bei Neubauten und größeren Renovierungen müssen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingehalten werden.

Ziele des EnEfG:

  • Steigerung der Energieeffizienz:
    • Das EnEfG soll die Energieeffizienz in Deutschland bis 2030 um 20 % steigern.
  • Reduzierung des CO2-Ausstoßes:
    • Durch die Steigerung der Energieeffizienz soll auch der CO2-Ausstoß reduziert werden.
  • Verbesserung der Versorgungssicherheit:
    • Das EnEfG soll auch die Versorgungssicherheit mit Energie verbessern.

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