Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (EnEfG) ist am 18. November 2023 in Kraft getreten.
Betroffene:
- Unternehmen:
- Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einführen oder alternative Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umsetzen.
- Ab 2025 gilt dies auch für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten.
- Bundesbehörden:
- Bundesbehörden müssen ihren Energieverbrauch um 2,5 % pro Jahr senken.
- Länder und Kommunen:
- Länder und Kommunen müssen ebenfalls ihren Energieverbrauch senken und dafür Energiekonzepte erstellen.
- Gebäudeeigentümer:
- Bei Neubauten und größeren Renovierungen müssen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingehalten werden.
Regelungen des EnEfG:
- Verpflichtung zur Einführung von Energiemanagementsystemen:
- Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einführen.
- Ab 2025 gilt dies auch für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten.
- Verpflichtung zur Senkung des Energieverbrauchs:
- Bundesbehörden müssen ihren Energieverbrauch um 2,5 % pro Jahr senken.
- Länder und Kommunen müssen ebenfalls ihren Energieverbrauch senken und dafür Energiekonzepte erstellen.
- Anforderungen an Neubauten und Renovierungen:
- Bei Neubauten und größeren Renovierungen müssen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingehalten werden.
Ziele des EnEfG:
- Steigerung der Energieeffizienz:
- Das EnEfG soll die Energieeffizienz in Deutschland bis 2030 um 20 % steigern.
- Reduzierung des CO2-Ausstoßes:
- Durch die Steigerung der Energieeffizienz soll auch der CO2-Ausstoß reduziert werden.
- Verbesserung der Versorgungssicherheit:
- Das EnEfG soll auch die Versorgungssicherheit mit Energie verbessern.