Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung

Diese Verordnung zielt darauf ab, den Binnenmarkt für Elektrizität in der EU zu schaffen. Sie legt Regeln für den grenzüberschreitenden Stromhandel, die Netzverbindungen und den Zugang zu Stromnetzen fest.

Die Verordnung (EU) 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den freien Stromhandel innerhalb der Europäischen Union regelt. Sie wurde am 5. Juni 2019 verabschiedet und ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Verordnung hat folgende Ziele:

  • Den freien Stromhandel innerhalb der EU zu fördern.
  • Die Versorgungssicherheit zu erhöhen.
  • Die Nachhaltigkeit des Stromsystems zu verbessern.

Um diese Ziele zu erreichen, enthält die Verordnung folgende Regelungen:

  • Offener Marktzugang: Stromlieferanten aus allen Mitgliedstaaten der EU haben den gleichen Zugang zu den Stromnetzen in allen Mitgliedstaaten.
  • Bilanzkreismanagement: Die Übertragungsnetzbetreiber sind für die Sicherstellung der Balance zwischen Angebot und Nachfrage im Stromsystem verantwortlich.
  • Marktregeln: Die Verordnung legt Regeln für den Stromhandel fest, wie z. B. die Preisbildung und die Vertragsgestaltung.
  • Nachhaltigkeit: Die Verordnung enthält Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz.

Die Elektrizitätsbinnenmarktverordnung hat zu folgenden Veränderungen im Strommarkt der Europäischen Union geführt:

  • Der Stromhandel innerhalb der EU hat zugenommen.
  • Die Versorgungssicherheit hat sich erhöht.
  • Die Nutzung erneuerbarer Energien hat zugenommen.

Die Verordnung wird in Zukunft weiter an die sich ändernden Anforderungen des Strommarktes angepasst werden.

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