Effort-Sharing-Verordnung

Diese Verordnung legt nationale Ziele für die Emissionsreduktion in Nicht-Emissionshandelssektoren wie Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft fest. Sie zielt darauf ab, die Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten zur Emissionsreduktion zu harmonisieren. Verordnung über Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in Nicht-Emissionshandelssektoren (Effort Sharing Regulation): Diese Verordnung legt verbindliche nationale Emissionsminderungsziele für die Sektoren außerhalb des EU-ETS fest, wie beispielsweise Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in diesen Sektoren zu ergreifen.

Die Effort Sharing Regulation ist eine EU-Verordnung, die die Verteilung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion in Nicht-Emissionshandelssektoren (wie Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft) unter den EU-Mitgliedstaaten regelt. Sie legt nationale Emissionsziele fest, die auf den individuellen nationalen Gegebenheiten basieren, wie beispielsweise dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) und der Bevölkerungsgröße.

Die Effort Sharing Regulation hat das Ziel, sicherzustellen, dass alle EU-Mitgliedstaaten ihren Beitrag zur Gesamtemissionsreduktion leisten, um die Klimaziele der EU zu erreichen. Die Verordnung legt verbindliche nationale Emissionsbudgets für die Nicht-Emissionshandelssektoren fest und fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Ziele zu erreichen.

"Effort Sharing Regulation" ist der englische Begriff für die Verordnung, während "Effort Sharing Verordnung" die entsprechende deutsche Übersetzung ist. Die Verordnung wird in den offiziellen Rechtsdokumenten der EU als "Effort Sharing Regulation" bezeichnet, aber in der nationalen Umsetzung kann der Begriff "Effort Sharing Verordnung" verwendet werden.

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