Direktive über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bestimmter öffentlicher und privater Projekte legt die Anforderungen für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen für bestimmte Projekte fest, um ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten und zu minimieren.