Detergenzienverordnung
Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien regelt die Kennzeichnung, den Verkauf und die Verwendung von Wasch- und Reinigungsmitteln, um deren Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren.
Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien hat zwei Hauptziele:
- Den freien Warenverkehr für Detergenzien und Tenside im Binnenmarkt zu gewährleisten.
- Den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit zu gewährleisten.
Um diese Ziele zu erreichen, enthält die Verordnung folgende Regelungen:
- Kennzeichnung: Detergenzien müssen eine bestimmte Kennzeichnung tragen, die Verbraucher über die Inhaltsstoffe und die Umweltverträglichkeit des Produkts informiert.
- Verkauf: Detergenzien dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Anforderungen der Verordnung entsprechen.
- Verwendung: Verbraucher müssen Detergenzien in einer umweltverträglichen Weise verwenden.
Die Verordnung regelt insbesondere die folgenden Aspekte von Wasch- und Reinigungsmitteln:
- Waschaktive Substanzen: Die Verordnung legt Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit von waschaktiven Substanzen in Detergenzien fest. Dies soll dazu beitragen, dass Detergenzien nicht in die Umwelt gelangen und dort schädlich wirken können.
- Allergenische Duftstoffe: Die Verordnung verbietet die Verwendung bestimmter allergener Duftstoffe in Detergenzien.
- Umweltverträgliche Verpackungen: Die Verordnung schreibt vor, dass Detergenzien in umweltverträglichen Verpackungen vertrieben werden müssen.
Die Verordnung wurde im Jahr 2004 verabschiedet und ist seit dem 8. Oktober 2005 in Kraft. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, um den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit weiter zu verbessern.
Hier sind einige Beispiele für die Auswirkungen der Verordnung auf die Umwelt:
- Die Verordnung hat dazu geführt, dass die Verwendung von nicht biologisch abbaubaren waschaktiven Substanzen in Detergenzien zurückgegangen ist. Dies hat dazu beigetragen, dass weniger Detergenzien in die Umwelt gelangen und dort schädlich wirken können.
- Die Verordnung hat dazu geführt, dass die Verwendung von allergenen Duftstoffen in Detergenzien zurückgegangen ist. Dies hat dazu beigetragen, dass Menschen mit Allergien weniger von Detergenzien gereizt werden.
- Die Verordnung hat dazu geführt, dass Detergenzien in umweltverträglicheren Verpackungen vertrieben werden. Dies hat dazu beigetragen, dass weniger Abfall durch Detergenzienverpackungen entsteht.
Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien ist ein wichtiges Instrument, um die Auswirkungen von Wasch- und Reinigungsmitteln auf die Umwelt zu minimieren.