CO2-Gebäuderichtlinie

Diese Richtlinie legt Anforderungen für die Energieeffizienz von Gebäuden fest, einschließlich Standards für die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden.

Die CO2-Gebäuderichtlinie ist eine EU-Richtlinie, die die Energieeffizienz von Gebäuden in der EU verbessern soll. Sie wurde im Juni 2018 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet und ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Die CO2-Gebäuderichtlinie hat folgende Ziele:

  • Die Treibhausgasemissionen aus Gebäuden in der EU bis 2030 um 60 % gegenüber dem Stand von 2010 zu reduzieren.
  • Den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in Gebäuden in der EU bis 2030 auf mindestens 32 % zu erhöhen.

Die CO2-Gebäuderichtlinie enthält folgende Maßnahmen:

  • Verschärfte Effizienzvorschriften für Neubauten: Ab 2021 müssen Neubauten in der EU einen Primärenergiebedarf von maximal 95 kWh/m²a haben.
  • Energieeffizienzverbesserungen für Bestandsgebäude: Bis 2030 müssen alle Bestandsgebäude in der EU einen Primärenergiebedarf von maximal 125 kWh/m²a haben.
  • Förderung erneuerbarer Energien in Gebäuden: Die CO2-Gebäuderichtlinie sieht eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien in Gebäuden vor, darunter:
    • Die Förderung von Wärmepumpen und anderen erneuerbaren Wärmequellen
    • Die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden
    • Die Förderung von Solarthermieanlagen auf Gebäuden

Die CO2-Gebäuderichtlinie ist ein wichtiger Baustein im Klimaschutz der EU. Sie soll dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen aus Gebäuden in der EU zu reduzieren und die EU-Klimaziele zu erreichen.

Zusätzliche Maßnahmen der CO2-Gebäuderichtlinie

Die CO2-Gebäuderichtlinie sieht auch folgende zusätzliche Maßnahmen vor:

  • Verbesserte Transparenz: Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Informationen über den Energieverbrauch von Gebäuden zu veröffentlichen.
  • Förderung von Renovierungen: Die Richtlinie sieht eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung von Renovierungen von Gebäuden vor, darunter:
    • Die Förderung von Steuererleichterungen für Renovierungen
    • Die Förderung von Darlehen und Zuschüssen für Renovierungen
    • Die Förderung von Beratungsleistungen für Renovierungen

Die CO2-Gebäuderichtlinie ist ein umfassendes Paket von Maßnahmen, das die Energieeffizienz von Gebäuden in der EU verbessern soll. Die Richtlinie wird in den nächsten Jahren einen erheblichen Einfluss auf den Gebäudesektor in der EU haben.

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