Climate Action Regulation (CAR)

Diese Verordnung legt die Regeln für die Umsetzung des Europäischen Klimaschutzziels fest, das eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 40 % bis 2030 gegenüber dem Basisjahr 1990 vorsieht.

Die Climate Action Regulation (CAR) ist eine EU-Verordnung, die die Treibhausgasemissionen aus Sektoren regelt, die nicht vom Emissionshandelssystem (EU ETS) erfasst sind. Dazu gehören beispielsweise die Bereiche Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft.

Die CAR hat folgende Ziele:

  • Die Treibhausgasemissionen aus den nicht vom EU ETS erfassten Sektoren zu reduzieren.
  • Den Fortschritt im Hinblick auf die EU-Klimaziele zu überwachen und sicherzustellen.
  • Einen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität in der EU bis 2050 zu leisten.

Die CAR setzt für jeden EU-Mitgliedstaat ein nationales Emissionsziel fest. Diese Ziele basieren auf dem Pro-Kopf-Einkommen und der Bevölkerungszahl der einzelnen Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten müssen nationale Pläne zur Erreichung ihrer Ziele erstellen und umsetzen.

Die CAR sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Emissionen ergreifen können. Dazu gehören beispielsweise:

  • Die Förderung erneuerbarer Energien
  • Die Verbesserung der Energieeffizienz
  • Die Umstellung auf emissionsarme Verkehrsmittel
  • Die Reduktion der Emissionen aus der Landwirtschaft
  • Die Förderung von Abfallvermeidung und Recycling

Die CAR wurde im Dezember 2018 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet und ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

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