Chemikaliengesetz (ChemG)
Das ChemG ist ein deutsches Gesetz, das den Umgang mit chemischen Stoffen regelt, einschließlich der Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien.
Das Chemikaliengesetz (ChemG) ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen und Gemischen regelt. Es wurde am 25. Juni 1980 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und ist seit dem 1. Januar 1982 in Kraft.
Das ChemG hat folgende Ziele:
- Die Gefahren von gefährlichen Stoffen und Gemischen zu erkennen und zu bewerten
- Die Verwendung gefährlicher Stoffe und Gemische zu beschränken
- Die Sicherheit bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung gefährlicher Stoffe und Gemische zu gewährleisten
Das ChemG umfasst ein breites Spektrum von Stoffen und Gemischen, darunter Chemikalien, Biozide, Kosmetika, Arzneimittel und Lebensmittelzusatzstoffe. Das Gesetz enthält Vorschriften zur Registrierung, Zulassung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische. Es regelt auch die Anforderungen an die Sicherheit bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung gefährlicher Stoffe und Gemische.
Das ChemG wird regelmäßig an neue Entwicklungen angepasst. So wurde das Gesetz beispielsweise 2021 um Vorschriften zur Registrierung und Zulassung von Nanomaterialien erweitert.
Wichtige Vorschriften des ChemG
- Registrierung und Zulassung: Hersteller und Importeure gefährlicher Stoffe und Gemische müssen diese bei der zuständigen Behörde registrieren. Für einige Stoffe und Gemische ist eine Zulassung erforderlich.
- Kennzeichnung: Gefährliche Stoffe und Gemische müssen mit einem Gefahrensymbol und einem Gefahrenhinweis gekennzeichnet sein.
- Sicherheitsdatenblätter: Hersteller und Importeure müssen Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Gemische erstellen. Diese enthalten Informationen über die Gefahren des Stoffes oder Gemisches sowie über die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.
- Sicherheit bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung: Das ChemG enthält Vorschriften zur Sicherheit bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung gefährlicher Stoffe und Gemische.