BimSchG-Novelle

Die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), die am 06. Juni 2024 vom Bundestag beschlossen wurde, ist ein umfassendes Gesetzespaket mit dem Ziel, den Klimaschutz zu verbessern, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen und die Genehmigungsverfahren im Immissionsschutzrecht zu vereinfachen.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Klimaschutz als Schutzgut: Das Klima wird erstmals explizit als Schutzgut in das BImSchG aufgenommen. Dies bedeutet, dass bei allen immissionsschutzrechtlichen Entscheidungen auch die Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen sind.
  • Beschleunigung der Genehmigungsverfahren: Die Fristen für die Genehmigung von Industrieanlagen und Kraftwerken werden verkürzt. Genehmigungsverfahren sollen digitalisiert und effizienter gestaltet werden.
  • Erleichterung des Repowerings: Der Ersatz von alten Windkraftanlagen durch neue, leistungsfähigere Anlagen wird einfacher und schneller möglich.
  • Ausbau der Windenergie an Land: Die Flächenziele für die Windenergie an Land werden bis 2030 auf 2 % der Bundeslandfläche angehoben.
  • Vorschriften für die Solarpflicht: Es werden bundesweit einheitliche Standards für die Solarpflicht auf Dächern von Neugebäuden und Bestandsgebäuden eingeführt.
  • Verschärfung der Emissionsgrenzwerte: Für einige Schadstoffe werden die Emissionsgrenzwerte für Industrieanlagen und Kraftwerke abgesenkt.

Die Novelle des BImSchG ist ein wichtiger Schritt zur Energiewende und zum Klimaschutz in Deutschland. Sie wird dazu beitragen, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen, die Emissionen von Treibhausgasen zu reduzieren und die Luftqualität zu verbessern.

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