Beschleunigungsgebiete für Windenergie in der RED III

Die RED III (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) schreibt die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergie vor. Diese Gebiete sollen die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen vereinfachen und beschleunigen, um den Ausbau der Windenergie in Europa voranzutreiben.

Was sind Beschleunigungsgebiete?

Beschleunigungsgebiete sind Gebiete, die von den Mitgliedsstaaten als besonders geeignet für die Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesen werden. In diesen Gebieten gelten vereinfachte Genehmigungsverfahren, die u. a. folgende Punkte beinhalten können:

  • Verkürzte Fristen für die Genehmigungsverfahren
  • Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • Vorgaben für die Mindestabstände zu Wohnsiedlungen
  • Kumulativer Genehmigungsansatz

Ziel der Beschleunigungsgebiete:

Ziel der Beschleunigungsgebiete ist es, den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen und die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen. Durch die vereinfachten Genehmigungsverfahren sollen die Kosten für Windkraftanlagen gesenkt und die Zeit bis zur Inbetriebnahme verkürzt werden.

Umsetzung in Deutschland:

Deutschland hat bereits im November 2023 ein Gesetz zur Umsetzung der RED III verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass bis zum 1. Juli 2024 mindestens 2% der Fläche Deutschlands als Beschleunigungsgebiete für Windenergie ausgewiesen werden. Die Ausweisung der Gebiete erfolgt durch die Bundesländer.

Kritik an Beschleunigungsgebieten:

Es gibt auch Kritik an den Beschleunigungsgebieten. Kritiker bemängeln u. a., dass die vereinfachten Genehmigungsverfahren zu einer geringeren Beteiligung der Öffentlichkeit und zu einem geringeren Schutz der Umwelt führen könnten.

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