Ambient Air Quality Directive (AAQD)
Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa. Sie wurde am 21. Mai 2008 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet und ist seit dem 11. Juni 2008 in Kraft.
Die Richtlinie legt Grenzwerte für verschiedene Schadstoffe in der Luft fest und enthält Maßnahmen zur Überwachung und Verbesserung der Luftqualität in der EU. Die Grenzwerte gelten für folgende Schadstoffe:
- Stickstoffdioxid (NO2)
- Feinstaub (PM10)
- Schwefeldioxid (SO2)
- Benzol
- Kohlenmonoxid (CO)
- Blei
Die Richtlinie ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Luftqualität in der EU. Sie hat dazu beigetragen, dass die Luftqualität in der EU in den letzten Jahren verbessert wurde. Allerdings gibt es noch einige Länder, die die Grenzwerte für die Luftqualität überschreiten.
Die Grenzwerte für verschiedene Schadstoffe in der Luft sind in Anhang I der Richtlinie 2008/50/EG festgelegt. Die Grenzwerte gelten für folgende Schadstoffe:
- Stickstoffdioxid (NO2)
- Feinstaub (PM10)
- Schwefeldioxid (SO2)
- Benzol
- Kohlenmonoxid (CO)
- Blei
Die Richtlinie legt auch fest, wie die Luftqualität in der EU überwacht werden soll. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ein nationales Überwachungsnetz einzurichten, das die Konzentration der Schadstoffe in der Luft misst.
Die Länder, die die Grenzwerte für die Luftqualität überschreiten, sind:
- Stickstoffdioxid (NO2):
- Bulgarien
- Deutschland
- Frankreich
- Italien
- Rumänien
- Spanien
- Feinstaub (PM10):
- Bulgarien
- Deutschland
- Frankreich
- Italien
- Polen
- Rumänien
- Spanien
- Schwefeldioxid (SO2):
- Bulgarien
- Deutschland
- Griechenland
- Italien
- Polen
- Rumänien
- Spanien
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2021 Klage gegen Deutschland erhoben, weil Deutschland die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in bestimmten Gebieten des Landes nicht einhält. Die Kommission hat auch Klage gegen Italien erhoben, weil Italien die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) in bestimmten Gebieten des Landes nicht einhält.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Grenzwerte für die Luftqualität bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einzuhalten. Die Fristen für die Einhaltung der Grenzwerte sind in Anhang IV der Richtlinie 2008/50/EG festgelegt.
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2022 einen Bericht über die Umsetzung der Richtlinie 2008/50/EG veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass die Mitgliedstaaten insgesamt Fortschritte bei der Verbesserung der Luftqualität gemacht haben. Allerdings gibt es noch einige Länder, die die Grenzwerte für die Luftqualität überschreiten.