Abfallrahmenrichtlinie

Die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle legt Grundsätze für die Abfallwirtschaft fest, einschließlich Abfallvermeidung, Recycling, Entsorgung und Behandlung gefährlicher Abfälle. Sie legt die allgemeinen Prinzipien der Abfallbewirtschaftung in der EU fest, einschließlich Definitionen, das Konzept der "Abfallhierarchie" (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung) und Anforderungen an Abfallbewirtschaftungspläne und Programme.

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