Aarhus-Übereinkommen
Das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Es stärkt das Recht der Öffentlichkeit auf Informationen und Beteiligung in umweltbezogenen Fragen.