Wind-auf-See-Gesetz (WindSeeG)

Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) ist ein deutsches Gesetz, das speziell die Nutzung von Windenergie auf See regelt. Es trat im Jahr 2021 in Kraft und löste das frühere Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) aus dem Jahr 2017 ab.

Das Gesetz enthält Regelungen für die Planung, den Bau und den Betrieb von Offshore-Windparks in deutschen Gewässern. Es legt unter anderem fest, dass der Netzausbau und die Stromübertragung von Windparks auf See durch eine Offshore-Netzanbindung erfolgen müssen, die von den Netzbetreibern zu planen und zu bauen ist.

Darüber hinaus regelt das WindSeeG die Vergütung von Strom aus Offshore-Windparks und legt fest, dass diese durch eine Ausschreibung ermittelt wird. Die Betreiber von Offshore-Windparks können sich an diesen Ausschreibungen beteiligen und müssen sich verpflichten, den erzeugten Strom zu einem bestimmten Preis in das Stromnetz einzuspeisen.

Das Ziel des WindSeeG ist es, den Ausbau der Windenergie auf See voranzutreiben und einen Beitrag zur Energiewende und zur Erreichung der Klimaziele Deutschlands zu leisten.

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