Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im September 2016 wurde die grundsätzliche Neuordnung des Messwesens vorgenommen. Das Gesetz definiert den Messstellenbetrieb und die Messung als separaten Bereich des Netzbetriebs, schafft neue Marktrollen und hat die Abrechnungsentgelte Strom abgeschafft. Es schreibt den umfassenden Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen durch den sog. „grundzuständigen Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme“ (§ 2 Nr. 6 MsbG) bis 2032 vor.

Zurück