Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz ist ein Gesetz in Deutschland, das Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Lieferketten auf mögliche Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen zu überprüfen und Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu vermeiden oder zu bekämpfen. Das Gesetz trat im Januar 2021 in Kraft und gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, die in Deutschland ansässig sind oder ihre Hauptverwaltung in Deutschland haben. Es ist Teil einer europaweiten Initiative zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Verantwortung in Lieferketten.

Ein Lieferkettengesetz kann einen starken Anreiz dafür setzen, dass Unternehmen sich für nachhaltige Sozial- und Umweltbedingungen in globalen Lieferketten einsetzen. Dabei sollte überdacht werden, ob es zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoller wäre, eine gesetzlich vorgeschriebene Haftung durch eine zunächst zeitlich befristete Selbstverpflichtungsphase zu ersetzen oder zu ergänzen. Während eine ausführlichere Überwachung internationaler Lieferketten kurzfristig zu höheren Kosten für Unternehmen führen kann, ist mittel- bis langfristig mit Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen in der Produktion zu rechnen. Dieses wiederum wird die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen die sich darauf einlassen auf den internationalen Märkten erhöhen, in denen auf nachhaltige Produktion geachtet wird.

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