Kohleausstieg
In Deutschland regelt das Kohleausstiegsgesetz den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens Ende 2038. Das Gesetz wurde am 3. Juli 2020 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet.
Zentrale Punkte des Kohleausstiegsgesetzes:
- Zeitplan:
- Bis Ende 2022: Stilllegung von Steinkohlekraftwerken mit einer Gesamtleistung von 8 Gigawatt (GW)
- Bis Ende 2030: Stilllegung weiterer Steinkohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von 8 GW und von Braunkohlekraftwerken mit einer Gesamtleistung von 9 GW
- Bis Ende 2038: Stilllegung aller verbleibenden Kohlekraftwerke
- Entschädigungen:
- Kraftwerksbetreiber erhalten Entschädigungen für die Stilllegung ihrer Kraftwerke. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Alter und der Leistung des Kraftwerks.
- Strukturwandel:
- Das Gesetz sieht verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der vom Kohleausstieg betroffenen Regionen vor. Dazu gehören die Förderung neuer Wirtschaftszweige, die Qualifizierung und Umschulung von Arbeitskräften und die Stärkung der sozialen Infrastruktur.