Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Es hat zum Ziel, Vorschriften im Bereich des energieeffizienten Bauens und Betreibens von Gebäuden zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Mit dem GEG werden das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt und abgelöst.

Einige Kernpunkte des GEG sind:

  1. Anforderungen an Neubauten: Das GEG setzt energetische Mindestanforderungen an neu zu errichtende Gebäude. Diese Anforderungen gelten sowohl für den Wärmeschutz als auch für die Anlagentechnik.

  2. Bestehende Gebäude: Für bestehende Gebäude definiert das GEG Anforderungen bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen.

  3. Nutzung erneuerbarer Energien: Das GEG sieht vor, dass Neubauten einen Teil ihres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien decken müssen. Dies kann beispielsweise durch Solarenergie, Biomasse oder Umweltwärme geschehen.

  4. Energieausweise: Beim Verkauf oder der Neuvermietung von Immobilien muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Das GEG regelt auch die Erstellung und Ausstellung dieser Ausweise.

  5. Inspektion von Klimaanlagen: Das GEG legt fest, in welchen Abständen und unter welchen Bedingungen Klimaanlagen zu inspizieren sind.

  6. Bündelung der Regelungen: Wie bereits erwähnt, vereinigt das GEG mehrere vorherige Gesetze und Verordnungen, um eine übersichtlichere Regelungsstruktur im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz zu schaffen.

Das GEG trägt damit zu den Zielen Deutschlands im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz bei. Es spielt eine wichtige Rolle dabei, die Emissionen aus dem Gebäudesektor zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben.

Am 1. Juli 2023 ist eine neue Verordnung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Die Verordnung enthält einige Änderungen und Ergänzungen zum GEG, die den Klimaschutz weiter vorantreiben sollen.

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien (EE) an der Wärmeversorgung von neuen Gebäuden. Ab dem 1. Januar 2024 müssen neue Wohngebäude zu mindestens 65 Prozent mit EE beheizt werden. Dieser Anteil steigt ab 2026 auf 85 Prozent. Für Nichtwohngebäude gilt eine EE-Quote von 50 Prozent ab 2024 und 75 Prozent ab 2026.

Eine weitere Änderung betrifft die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von Außenwänden, Dachflächen und Fenstern wird weiter gesenkt. So muss der U-Wert von Außenwänden ab dem 1. Januar 2025 bei 0,24 W/m²K liegen.

Die Verordnung enthält auch Regelungen zur Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden. So wird der Fördersatz für die Austausch von Öl- und Gasheizungen auf 45 Prozent erhöht.

Die neuen Regelungen zum GEG sollen dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und die Energiewende voranzutreiben.

Hier sind einige weitere Details zu den Änderungen:

  • EE-Quoten für neue Gebäude:
    • Wohngebäude: 65 Prozent ab 2024, 85 Prozent ab 2026
    • Nichtwohngebäude: 50 Prozent ab 2024, 75 Prozent ab 2026
  • Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden:
    • U-Wert von Außenwänden: 0,24 W/m²K ab 2025
    • U-Wert von Dachflächen: 0,14 W/m²K ab 2025
    • U-Wert von Fenstern: 0,8 W/m²K ab 2025
  • Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden:
    • Austausch von Öl- und Gasheizungen: Fördersatz 45 Prozent

Die neuen Regelungen gelten für alle Gebäude, die nach dem 1. Juli 2023 bewilligt oder genehmigt werden.

Der Bundestag hat am 8. September 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Novelle enthält eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen, die den Klimaschutz und die Energieeffizienz von Gebäuden weiter vorantreiben sollen.

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien (EE) an der Wärmeversorgung von neuen Gebäuden. Ab dem 1. Januar 2024 müssen neue Wohngebäude zu mindestens 65 Prozent mit EE beheizt werden. Dieser Anteil steigt ab 2026 auf 85 Prozent. Für nichtwohngebäude gilt eine EE-Quote von 50 Prozent ab 2024 und 75 Prozent ab 2026.

Eine weitere Änderung betrifft die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von Außenwänden, Dachflächen und Fenstern wird weiter gesenkt. So muss der U-Wert von Außenwänden ab dem 1. Januar 2025 bei 0,24 W/m²K liegen.

Die Novelle enthält auch Regelungen zur Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden. So wird der Fördersatz für die Austausch von Öl- und Gasheizungen auf 45 Prozent erhöht.

Die neuen Regelungen zum GEG sollen dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und die Energiewende voranzutreiben.

Hier sind einige weitere Details zu den Änderungen:

  • EE-Quoten für neue Gebäude:
    • Wohngebäude: 65 Prozent ab 2024, 85 Prozent ab 2026
    • Nichtwohngebäude: 50 Prozent ab 2024, 75 Prozent ab 2026
  • Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden:
    • U-Wert von Außenwänden: 0,24 W/m²K ab 2025
    • U-Wert von Dachflächen: 0,14 W/m²K ab 2025
    • U-Wert von Fenstern: 0,8 W/m²K ab 2025
  • Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden:
    • Austausch von Öl- und Gasheizungen: Fördersatz 45 Prozent

Die neuen Regelungen gelten für alle Gebäude, die nach dem 1. Januar 2024 bewilligt oder genehmigt werden.

Die Novelle des GEG wurde von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP eingebracht. Die Opposition aus CDU/CSU, AfD und Linken kritisierte die Novelle vor allem wegen der Höhe der Fördersätze für die energetische Sanierung von Gebäuden.

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