Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein deutsches Gesetz, das die Förderung erneuerbarer Energien regelt. Das EEG bezieht sich nicht ausschließlich auf Windenergie, sondern umfasst alle Formen erneuerbarer Energien, einschließlich Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie.

Das EEG wurde erstmals im Jahr 2000 eingeführt und wurde seitdem mehrmals überarbeitet. Das Gesetz legt fest, dass Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen eine feste Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom erhalten, unabhängig davon, ob der Strom tatsächlich verbraucht wird oder nicht. Diese Vergütung soll den Betreibern eine langfristige Planungssicherheit geben und den Ausbau erneuerbarer Energien fördern.

Im Hinblick auf die Windenergie regelt das EEG unter anderem die Höhe der Einspeisevergütung, die Anforderungen an die Netzanschlussbedingungen und die Bedingungen für den Bau von Windparks. Darüber hinaus enthält das EEG Regelungen für Ausschreibungen, bei denen potenzielle Windparkbetreiber um den Zuschlag für die Errichtung und den Betrieb von Windparks konkurrieren können.

Insgesamt ist das EEG ein wichtiges Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland und hat dazu beigetragen, dass erneuerbare Energien einen immer größeren Anteil an der Stromversorgung des Landes ausmachen, einschließlich der Windenergie.

Das EEG verpflichtet Energieversorgungsunternehmen, Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu einem festen Preis abzunehmen. Dieser Preis ist höher als der Marktpreis für Strom aus fossilen Brennstoffen, so dass die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energiequellen eine Einspeisevergütung erhalten.

Das EEG hat zu einem starken Wachstum der Solarenergie in Deutschland geführt. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland rund 54 Gigawatt (GW) Solarstromleistung installiert. Dies entspricht etwa einem Viertel der gesamten Stromerzeugungskapazität in Deutschland.

Das EEG ist ein komplexes Gesetz, das im Laufe der Jahre mehrmals novelliert wurde. Die wichtigsten Inhalte des EEG sind:

  • Einspeisevergütung: Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu einem festen Preis abzunehmen.
  • Vergütungssätze: Die Höhe der Einspeisevergütung ist abhängig von der Art der erneuerbaren Energiequelle und der Größe der Anlage.
  • Degression: Die Vergütungssätze für Solarstrom werden degressiv gestaltet, d. h. sie sinken mit der Zeit.
  • Förderdauer: Die Anlagenbetreiber erhalten die Einspeisevergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren.
  • Eigenverbrauch: Anlagenbetreiber können den selbst erzeugten Solarstrom auch selbst verbrauchen.

Das EEG hat zu einem deutlichen Anstieg der Stromkosten in Deutschland geführt. Dies ist jedoch zum einen auf die hohen Anfangsinvestitionen für Solaranlagen und zum anderen auf die degressive Gestaltung der Einspeisevergütung zurückzuführen. Die Stromkosten aus Solarstrom sind jedoch in den letzten Jahren deutlich gesunken und werden in Zukunft weiter sinken.

Das EEG ist ein wichtiger Baustein der Energiewende in Deutschland. Es hat zu einem starken Wachstum der Solarenergie und zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen geführt. Das EEG ist jedoch auch ein kostspieliges Gesetz, das in Zukunft weiterentwickelt werden muss.

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