Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Das Europäische CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist eine Initiative der Europäischen Union (EU), die darauf abzielt, den Klimaschutz zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, indem sie den CO2-Fußabdruck von importierten Produkten in die EU berücksichtigt.

Das CBAM würde bedeuten, dass Unternehmen, die Waren in die EU importieren, CO2-Emissionszertifikate kaufen müssen, um den CO2-Ausstoß dieser Waren auszugleichen, falls sie aus Ländern stammen, die nicht über ähnliche Klimaschutzmaßnahmen wie die EU verfügen. Die genaue Umsetzung und Ausgestaltung des CBAM ist jedoch noch Gegenstand von Diskussionen und wird derzeit von der EU-Kommission erarbeitet.

Das Ziel des CBAM ist es, sicherzustellen, dass die EU ihre Klimaziele erreicht und gleichzeitig sicherzustellen, dass europäische Unternehmen nicht durch den Wettbewerb aus Ländern mit geringeren Umweltstandards benachteiligt werden.  Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) gilt für Importeure von Produkten, wie Aluminium, Stahl, Dünge­mittel, elektrischer Energie, Zement, Eisen und in bestimmten Fällen auch Wasser­stoff. Auch Unternehmen, die weiterverarbeitete Produkte (z.B. Metallprodukte, wie Schrauben und Bolzen) beziehen und deren Waren außerhalb der EU produziert werden, sind betroffen.

Am 01. Oktober 2023 beginnt die Übergangsphase für den europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus, der im Jahr 2026 in Kraft treten wird. Die CBAM-Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 16. Mai 2023 offiziell in Kraft. Das CBAM selbst wird in seiner Übergangsphase am 1. Oktober 2023 in Kraft treten, wobei der erste Berichtszeitraum für Einführer am 31. Januar 2024 endet.

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein spezifischer CO2-Grenzausgleichsmechanismus, der von der Europäischen Union (EU) vorgeschlagen wurde. Der CBAM zielt darauf ab, den Klimaschutz der EU zu stärken und sicherzustellen, dass Unternehmen aus Drittländern ähnliche Klimaschutzstandards einhalten wie in der EU.

Der CBAM soll ab 2026 für bestimmte energieintensive Industrien eingeführt werden, beginnend mit den Sektoren, die vom EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) abgedeckt werden. Diese Sektoren umfassen beispielsweise Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel und Stromerzeugung. Der CBAM wird voraussichtlich schrittweise auf weitere Sektoren ausgeweitet.

Das Hauptziel des CBAM besteht darin, ein Level Playing Field für europäische Unternehmen zu schaffen, die bereits hohe Kosten für den Klimaschutz tragen, indem sie einen CO2-Preis zahlen und sich an strenge Emissionsvorschriften halten. Der Mechanismus soll verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaschutzmaßnahmen verlagern, um dort von niedrigeren Produktionskosten aufgrund des geringeren CO2-Preises zu profitieren.

Im Wesentlichen wird er auf den Import bestimmter Produkte einen CO2-Aufschlag erheben, um die klimabezogenen Kosten auszugleichen, die in der EU anfallen. Dieser Aufschlag wird auf Basis einer festgelegten CO2-Bepreisung berechnet, die dem Preis entspricht, den EU-Unternehmen für ihre Emissionen im Rahmen des EU ETS zahlen. Die genaue Methode der CO2-Berechnung und die Art der Umsetzung werden derzeit diskutiert und ausgearbeitet.

Der CBAM ist sowohl auf internationaler als auch auf WTO-Ebene umstritten. Einige Kritiker befürchten Handelskonflikte und protektionistische Maßnahmen, während andere argumentieren, dass der CBAM ein wichtiger Schritt ist, um sicherzustellen, dass Klimaschutzmaßnahmen weltweit wirksam umgesetzt werden.

Der CBAM ist Teil der Bemühungen der EU, ihre Klimaziele im Rahmen des Pariser Abkommens zu erreichen. Er soll Unternehmen dazu anregen, ihre Emissionen zu reduzieren und auf sauberere Produktionsmethoden umzusteigen, während er gleichzeitig den globalen Wettbewerb und den Schutz des Klimas vorantreibt.

Der neue CBAM-Mechanismus wird bereits – wenn auch in abgestufter Form – in diesem Jahr wirksam werden. Am 1. Oktober 2023 beginnt zunächst eine auf drei Jahre angelegte Übergangsphase. Voraussichtlich im Januar 2027 wird CBAM dann in vollem Umfang in Kraft treten.

Mit der Ver­ord­nung (EU) 2023/956 ist das neue CO2-Grenz­aus­gleichs­sys­tem (eng­li­sch: Car­bon Bor­der Ad­just­ment Me­cha­nism / CBAM) zum 17.05.2023 in Kraft ge­tre­ten. Er­ste Mel­de­pflich­ten für CO2-in­ten­sive Im­porte in die EU gel­ten be­reits ab 01.10.2023.

Auch in Anbetracht der gestiegenen CO2-Preise im Rahmen des EU ETS und der bevorstehenden Einführung des CBAM ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, ihre Emissionsprofile zu verstehen. Eine hohe Qualität der Kohlenstoffbilanzierung wird aufgrund der gesteigerten Transparenz und Genauigkeit bessere Bewertungen der finanziellen Auswirkungen ermöglichen. Dies kann zusätzliche Verbesserungen des Mess-, Berichts- und Verifizierungssystems erfordern, die Unternehmen umsetzen sollten. Nur so können sie den Anforderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen gerecht werden und ihre Position auf dem Markt stärken.

Um ihre Emissionen ganzheitlich zu reduzieren, müssen Unternehmen verstärkt ihre Lieferkette in den Dekarbonisierungsprozess mit einbeziehen. Die Einführung des CBAM wird nach und nach dazu führen, dass Unternehmen, die kohlenstoffintensive Produkte importieren, für die Emissionen zahlen müssen, die europäische Hersteller vergleichbarer Güter ebenfalls zahlen müssen. Um die finanzielle Belastung zu verringern, können Unternehmen damit beginnen, ihre Zulieferer über spezielle Programme zur Einbindung in die Lieferkette einzubeziehen, um die Rückverfolgbarkeit und Transparenz zu erhöhen und mit der Dekarbonisierung zu beginnen.

Zurück