Welche Brennstoffe fallen unter das nationale Emissionshandelssystem?
Die neueste Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Beschlossen wurde, dass der CO2-Preis für die Jahre 2024 und 2025 auf den im Rahmen der ersten Novelle des BEHG vorgesehenen Pfad vollständig zurückkehrt. Somit ergibt sich ein Festpreis pro Emissionszertifikat von 45 Euro im Jahr 2024 und 55 Euro im Jahr 2025 (statt des zuvor gesetzlich vorgesehenen Festpreises von 35 Euro in 2024 und 45 Euro in 2025).
Ab 2026 beginnt die Versteigerungsphase.
Im ersten Jahr der Versteigerungsphase werden Zertifikate zwischen einem Mindestpreis (55 Euro pro Emissionszertifikat) und einem Höchstpreis (65 Euro pro Emissionszertifikat) auktioniert. Innerhalb dieser vorgegebenen Spanne bildet sich der Preis je nach Nachfrage am Markt.
Im Jahr 2025 wird in einer Evaluierung über die künftige Art der Preisbildung entschieden.
Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Pflicht zur Beimischung biogener Kraftstoffe wie Bioethanol in Benzin oder Biodiesel in Diesel liegen die CO2-Preisaufschläge für diese Brennstoffe in der Realität unter den hier abgebildeten Werten, da für die biogene Beimischung bei Nachweis der Nachhaltigkeit kein CO2-Preis anfällt. Beispielsweise würde für E10 mit einem biogenen Anteil von 10 Prozent der CO2-Preisaufschlag im Jahr 2025 etwa einen Cent geringer ausfallen. Da die biogenen Anteile in E10 jedoch bezogen auf die einzelnen Lieferungen unterschiedlich sind, wurden sie in der vorliegenden Berechnung zur Vereinfachung nicht berücksichtigt.