Was ist der „Redispatch-Vorbehalt“?
1. Was ist der „Redispatch-Vorbehalt“?
Der Redispatch-Vorbehalt ist ein geplantes Instrument im neuen „Netzpaket“ des Bundeswirtschaftsministeriums. Um ihn zu verstehen, muss man wissen, was Redispatch bedeutet: Wenn das Stromnetz überlastet ist, weisen Netzbetreiber Kraftwerke an, ihre Leistung zu drosseln (Abregelung).
Der „Vorbehalt“ bedeutet konkret:
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Keine garantierte Einspeisung: Neue Anlagen (insbesondere Photovoltaik und Wind) könnten einen Netzanschluss unter der Bedingung erhalten, dass sie jederzeit ohne volle Entschädigung abgeregelt werden dürfen, wenn das Netz an seine Grenzen stößt.
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Wirtschaftliches Risiko: Bisher erhielten Betreiber für solche Zwangspausen meist eine finanzielle Entschädigung. Laut einer aktuellen Analyse von Aurora Energy Research könnten durch diesen Vorbehalt rund 26 Gigawatt an geplanten PV-Anlagen unwirtschaftlich werden, da ihnen nicht nur die Einspeisevergütung, sondern zeitweise auch die Marktprämie verloren gehen könnte.
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Kritik: Verbände warnen vor massiver Rechtsunsicherheit. Ein Gutachten der Kanzlei Raue hält das Vorhaben sogar für europarechtswidrig, da es den Vorrang erneuerbarer Energien aushöhle.
2. Netzanschlüsse: Windhundprinzip vs. Reifegrad
Die DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer) kritisiert, dass Netzanschlüsse derzeit oft nach dem „Windhundprinzip“ vergeben werden: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das führt dazu, dass spekulative Projekte Kapazitäten blockieren, während reale Industrieprojekte warten müssen.
Die Impulse der DIHK:
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Reifegrad-Modell: Anschlüsse sollen bevorzugt an Projekte gehen, die bereits Flächensicherungen und Finanzierungen nachweisen können.
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Transparenz: Eine bundesweite Plattform soll in Echtzeit zeigen, wo noch Netzkapazitäten frei sind.
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Flexibilität: Unternehmen, die bereit sind, ihren Verbrauch oder ihre Einspeisung netzdienlich zu steuern, sollen schneller angeschlossen werden.
3. Mieterstrom und die Rolle der Verteilnetzbetreiber
Während die Politik große Ziele für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) und Mieterstrom ausgibt, hakt es in der Praxis.
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Die Klage: Viele Akteure berichten von bürokratischen Hürden durch lokale Verteilnetzbetreiber (VNB). Diese würden den Einbau von Zählern verzögern oder komplexe technische Anforderungen stellen, die kleine Projekte unwirtschaftlich machen.
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Die Umfrage: Das Bündnis Bürgerenergie führt aktuell eine großangelegte Umfrage durch, um diese Vorwürfe mit Daten zu belegen und politischen Druck für eine Vereinfachung aufzubauen.
4. Das Gegenbeispiel: Vattenfalls Hybridprojekt
Vattenfall zeigt im Projekt Hommerdingen/Biesdorf, dass es auch anders geht. Das Unternehmen kombiniert Windkraft (17 MW) und Photovoltaik (7,6 MWp) an einem einzigen Netzanschlusspunkt.
Das Besondere:
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„Die PV-Anlage als Windturbine“: Technisch wird der Solarpark wie ein zusätzliches Windrad behandelt. Da Wind und Sonne oft zeitversetzt Energie liefern (antizyklisch), wird der bestehende Anschluss effizienter ausgelastet.
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Lob für Westnetz: Vattenfall lobt den Netzbetreiber Westnetz ausdrücklich für die Kooperationsbereitschaft bei diesem innovativen Konzept. Es gilt als Blaupause, um Netzkosten zu senken und den Ausbau trotz knapper Leitungskapazitäten zu beschleunigen.
Konfliktlinien
Die Branche ist gespalten: Große Player finden mit innovativen Hybrid-Lösungen Gehör, während kleine Projektierer (Mieterstrom) und Neuanlagen-Investoren (Redispatch-Vorbehalt) fürchten, im regulatorischen Dickicht steckenzubleiben.
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