Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Verordnung (EU) 2022/2081)

Diese Verordnung ist ein Meilenstein für den Naturschutz in Europa und zielt darauf ab, den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten und geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu versetzen. Der Klimawandel, der Verlust der biologischen Vielfalt und die nicht nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zählen zu den größten Bedrohungen für die Gesellschaft und Wirtschaft der Länder in der Europäischen Union (EU) in den kommenden Jahrzehnten. Die Lage der Natur ist dramatisch: Selbst von den europäisch geschützten Lebensräumen waren EU-weit bereits 2018 81 Prozent in schlechtem Zustand.

Die wichtigsten Ziele der Verordnung sind:

  • Bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU in gutem Zustand wiederherstellen.
  • Bis 2050 alle Ökosysteme, die eine Wiederherstellung benötigen, in einen guten Zustand zurückversetzen.
  • 30 % der geschützten Lebensraumtypen, die sich in einem schlechten Zustand befinden, bis 2030 in einen guten Zustand versetzen, 60 % bis 2040 und 90 % bis 2050.
  • An Flüssen und Auen 25.000 km künstliche Barrieren bis 2030 beseitigen, um die natürliche Vernetzung wiederherzustellen.

Um diese Ziele zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten nationale Pläne zur Wiederherstellung der Natur erstellen und umsetzen. Diese Pläne müssen konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen, zur Bekämpfung invasiver Arten und zur Verbesserung der Vernetzung von Lebensräumen enthalten.

Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist ein wichtiger Schritt, um den Teufelskreis aus Biodiversitätsverlust und Naturzerstörung zu durchbrechen. Sie bietet den Mitgliedstaaten einen klaren Rahmen und die notwendigen Instrumente, um die Natur in Europa wiederherzustellen.

Nach den offiziellen Beschäftigungsstatistiken des Europäischen Parlaments von 2019 hängen allein in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion EU-weit rund 13,3 Millionen Beschäftigte direkt und indirekt von intakten Ökosystemen ab. Auch für viele weitere Wirtschaftssektoren bildet eine gesunde Natur die Existenzgrundlage. Bisherige Anstrengungen konnten den Rückgang der gefährdeten Lebensraumtypen und das Aussterben vieler Arten nicht stoppen. Deshalb ist es notwendig, neue EU-weite Ansätze zu verfolgen, die es ermöglichen, unsere Lebensgrundlagen wirksam zu sichern. Mit der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) steht nun erstmals ein Instrument bereit, das die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu bringen, den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten und darüber hinaus eine Trendumkehr zu erreichen. Dafür gibt die WVO klare Ziele und Fristen vor.

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