Solarpflicht für Neubauten

n einigen Ländern gibt es Vorschriften, wonach bei Neubauten eine bestimmte Anzahl von Solarzellen installiert werden muss, um Strom zu produzieren. Diese Vorschriften werden als "Solarpflicht" bezeichnet.

In Berlin müssen ab 01.01.2023 Neubauten mit Solaranlagen ausgerüstet werden. ie dienen dazu, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern und den Energieverbrauch zu verringern. Die Höhe der Solarpflicht kann von Ort zu Ort unterschiedlich sein und hängt von Faktoren wie der Lage des Gebäudes und dem Klima ab. Wenn Sie mehr über die Solarpflicht in Ihrer Region erfahren möchten, empfehle ich Ihnen, sich an das zuständige Bauamt oder eine andere lokale Behörde zu wenden. Für Gebäude mit mehr als 50qm Nutzungsfläche ist das verpflichtend. Insgesamt sollen in Berlin zukünftig 25% des Strombedarfs aus Sonnenenergie gewonnen werden.

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