Mehrwegverpackungen

Jedes Jahr fallen knapp 350.000 Tonnen Abfall für Einweggeschirr und Verpackungen im To Go Bereich an. Davon bringen Systemgastronomien und Imbisse jeweils ein Drittel in den Verkehr (2). Eine notwendige Maßnahme ist es deswegen, Einwegmüll bei den To Go Verpackungen zu reduzieren.

Restaurants, Cafés, Lieferdienste, aber auch Cateringbetriebe und der Lebensmitteleinzelhandel, die Take-Away-Essen oder To Go Getränke verkaufen, sind seit Anfang 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.

Welche Mehrwegsysteme gibt es am Markt?

Es gibt verschiedene Mehrwegsysteme am Markt, die sich für unterschiedliche Produkte und Einsatzbereiche eignen. Hier sind einige Beispiele:

  1. Pfandsysteme: Bei Pfandsystemen werden bestimmte Verpackungen, wie beispielsweise Getränkeflaschen, an den Verkaufsstellen gegen ein Pfand verkauft. Nachdem der Inhalt verbraucht wurde, kann die Verpackung an einer Rückgabestelle gegen Rückerstattung des Pfands zurückgegeben werden.
  2. Boxen- und Kartonsysteme: Bei diesen Systemen werden Produkte, wie beispielsweise Obst und Gemüse, in Mehrwegkisten oder -kartons transportiert und an den Verkaufsstellen angeboten. Die Verpackungen können nach Gebrauch von den Verbrauchern zurückgegeben und wiederverwendet werden.
  3. Leihsysteme: Bei Leihsystemen werden Produkte, wie beispielsweise Werkzeuge oder Sportausrüstungen, gegen eine Gebühr für einen bestimmten Zeitraum verliehen. Nachdem die Produkte zurückgegeben wurden, werden sie gereinigt und wieder für den Verleih bereitgestellt.
  4. Refill-Systeme: Bei Refill-Systemen können Verbraucher ihre leeren Behältnisse, wie beispielsweise Shampoo-Flaschen, in Geschäften oder an speziellen Rückgabestellen auffüllen lassen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Mehrwegsysteme in der Regel nur dann wirtschaftlich und umweltfreundlich sind, wenn die Verpackungen auch tatsächlich wiederverwendet werden. Daher sollte bei der Auswahl eines Mehrwegsystems auf die Qualität und die Belastbarkeit der Verpackungen geachtet werden. Seit dem 01.01.2023 sind gastronomische Betriebe, Cateringunternehmen und der Lebensmitteleinzelhandel verpflichtet, ihr Take-Away-Essen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.

Das Gesetz greift europaweit seit dem 01.01.2023.

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