EU Notfallverordnung erneuerbarer Energien
Die Verordnung enthält eine Reihe von Maßnahmen, die die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen vereinfachen und beschleunigen sollen. Dazu gehören unter anderem:
- Verkürzung der Fristen für Genehmigungsverfahren: Die Fristen für Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen werden um bis zu 50 % verkürzt.
- Verzicht auf bestimmte Verfahrensschritte: In bestimmten Fällen können bestimmte Verfahrensschritte, wie zum Beispiel Umweltverträglichkeitsprüfungen, gänzlich entfallen.
- Erleichterungen für den Netzanschluss: Die Anforderungen an den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen werden erleichtert.
Die Verordnung gilt für alle Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See und Stromnetze ab einer Leistung von 110 kV, die vor dem 30. Juni 2024 begonnen werden.
Die EU-Notfallverordnung wurde zunächst bis zum 30. Juni 2023 befristet. Im Dezember 2023 haben sich die EU-Energieministerinnen und -minister darauf geeinigt, die Verordnung bis zum 31. Juli 2025 zu verlängern.
Die Verordnung wird voraussichtlich zu einem deutlichen Anstieg der Investitionen in Erneuerbare Energien in der EU führen. Sie ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele der EU.